FAQ - Häufig gestellte Fragen
... zur Versteigerung:
Wie läuft die Versteigerung ab?
Einlass zum Zeppelinhangar (Allmannsweilerstr. 132, 88046 Friedrichshafen) undzur Besichtigung der Zeppeline ist ab 13:00 Uhr.
Die Versteigerung beginnt um 14:00 Uhr.
Der Eintritt ist kostenlos. Es stehen ausreichend Sitzplätze zur Verfügung.Kleine Speisen sowie Getränke können erworben werden.
Die Versteigerung wird durch den Auktionator Herrn Lion Zadick, Auktionshaus Zadick / Überlingen geleitet.
Die zur Versteigerung anstehenden Zeppelin-Skulpturen werden einzeln aufgerufen und per Videopräsentation gut sichtbar für alle Anwesenden auf eine Leinwand projiziert.
Das Startgebot (Aufrufpreis) beträgt 990 Euro.
Die Bietergebote erfolgen per Handzeichen bzw. mit der Bieternummer.
Mitsteigern kann jeder anwesende, registrierte Besucher ab 18 Jahre. Die Registrierung für eine Bieter-Nummer ist kostenlos und kann unbürokratisch am Einlass
zum Zeppelinhangar durchgeführt werden.
Der Zuschlag wird an den Meistbietenden erteilt.
Der Meistbietende erhält eine Rechnung über den Kaufpreis. Bezahlt wird direkt per Lastschrift, Scheck oder per Überweisung an die Stadt Friedrichshafen.
Die Abholung der ersteigerten Zeppeline kann in der darauf folgenden Woche (13.-17. Oktober 2008) erfolgen, jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Der Reinerlös der Versteigerung kommt dem Verein Polozk-Treff e.V., Dorfwiesenstraße 16, 88045 Friedrichshafen zugute. Der Polozk Treff e.V. verwendet das Geld ausschließlich und vollständig für das ausgeschriebene Schulprojekt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stadt Friedrichshafen, die den Reinerlös direkt an den Polozk Treff e.V. weitergeleitet.
Kann ich auch teilnehmen, wenn ich am 12. Oktober keine zeit habe oder nicht anreisen kann?
Kein Problem. dazu haben wir ein so genanntes Vorgebot eingerichtet:
Schriftliche Vorgebote können bis zum 11. Oktober, 12:00 Uhr per Fax oder Briefpost eingereicht werden. Es werden nur rechtzeitig eingehende, eindeutig zuzuordnende und rechtsverbindlich unterschriebene Vorgebote berücksichtigt.
Ihr schriftliches Gebot wird von uns wahrgenommen, als ob Sie im Saal anwesend wären. Falls der Zuschlag unter Ihrem Gebot liegt, ist dies zu Ihrem Vorteil.
Der Zuschlag erfolgt so niedrig wie möglich, ohne Ausnutzung des abgegebenen schriftlichen
Gebots.
Alle Infos zum Vorgebot:
... zum Zeppelinrohling:
Wie groß ist so ein Zeppelin?
Er misst 2m in der Länge, hat einen Durchmesser von max. etwa 50 cm, wiegt ca. 30 kg und wird auf einem etwa 120cm hohen Metallfuß aufgestellt. Alternativ kann er auch mit einfachen Nylonseilen aufgehängt werden.
Aus welchem Material besteht der Zeppelin?
Der Zeppelin besteht aus drei Teilen: Rohling, Buß und Bodenplatte. Der Rohling selbst wird aus Glasfaserverstärktem Kunstharz gefertigt. Der Fuß besteht aus einem Metallgestänge, verzinkt, die Bodenplatte ist als schwere Betonplatte (ca. 130-150kg) ausgelegt. Die Teile werden miteinander verschraubt.
... zur künstlerischen Gestaltung:
Welcher Gestaltungsfreiraum besteht?
(Fast) uneingeschränkter! Der Zeppelin darf verfremdet werden, beklebt, angebaut, umgebaut, mit Lichtern versehen oder natürlich eindrucksvoll bemalt werden. Die fertige Skulptur darf auch ein ganz anderes Wesen auf Basis der Zeppelinskulptur sein. Was definitiv nicht erlaubt ist, ist ‚platte Werbung’. Name, Anschrift und Logo des Paten dürfen nicht auf dem Zeppelin sein. Selbstverständlich müssen auch die guten Sitten gewahrt werden.
Wie wird der Künstler in der Öffentlichkeit genannt?
Jede Zeppelinskulptur bekommt vom Künstler einen Namen. Dieser Name wird zusammen mit dem Namen des Paten und dem Künstler auf einem Schild an der Bodenplatte angebracht. Außerdem werden ein Zeppelin, Pate und Künstler im Internet gelistet, mit Bild des Kunstwerks.
Was bekommt der Künstler für seine Arbeit?
Die Zeppelinskulturen werden am 12. Oktober 2008 versteiget. Verteilung des Versteigerungserlöses: Der Pate erhält auf Wunsch bis zu 500 Euro (zzgl. MWSt.) zurück. Vom Rest-Erlös erhält der Künstler 1/3, die
verbleibenden Erlöse, inklusive nicht eingeforderter Paten-Rückerstattungen fließen ungemindert dem Projekt „Zeppelinschule“ in Polozk zu. Individuell kann natürlich zwischen Pate und Künstler weitergehende Absprachen ausgehandelt werden (z.B. Stellend er Materialien, Grundhonorar, ...). Das ist jedoch Privatsache zwischen Pate und Künstler.
Wann muss der Zeppelin fertig sein?
Die Rohlinge werden zwischen Ende März und Mitte Mai ausgeliefert (je nach Eingang der Bestellung durch den Paten). Danach erfolgt die künstlerische Gestaltung. Ab Ende April können die fertigen Skulpturen aufgestellt werden.
... zur Versteigerung:
Müssen alle Zeppeline zur Versteigerung?
Ja! Ziel ist es, möglichst viel Geld für den guten Zweck zu erwirtschaften. Wir baun auf die vielen prominenten Auktionatoren und auf die Spendenfreudigkeit der Anwesenden.
Kann ich als Pate ‚seinen’ Zeppelin selbst kaufen?
Der Pate nimmt auf alle Fälle als Erstbieter an der Versteigerung teil. Das Erstgebot beträgt 990 Euro (zzgl. MWst). Wenn der Pate für ‚seinen’ Zeppelin’ selbst das höchste Gebot abgibt, geht er in das Eigentum des Paten über.
Wie läuft das mit der Versteigerung?
Am 12. Oktober wird im Zeppelinhangar in Friedrichshafen jeder Zeppelin an den jeweils Höchstbietenden versteigert. Im Vorfeld der Auktion können bereits Gebote verdeckt abgegeben werden, z.B. für den Fall, dass Sie nicht anwesend sein können. In dem Fall steigert ein Bevollmächtigter (Notar o.ä.) für Sie bis zum gesetzten Limit. Dadurch, dass der Pate für ‚seinen’ Zeppelin selbst steigern muss/darf, ist sicher gestellt, dass alle Zeppeline im Anschluss an die Versteigerung einen (neuen) Eigentümer haben.
Der Kaufpreis ist in bar oder per Lastschrift sofort nach Ersteigerung zu entrichten. Über die ordnungsgemäße Abwicklung wird ein neutraler Bevollmächtigter (Notar o.ä.) achten.




